{"id":746,"date":"2022-12-20T17:57:26","date_gmt":"2022-12-20T16:57:26","guid":{"rendered":"https:\/\/jumavis.com\/?page_id=746"},"modified":"2023-03-31T16:48:37","modified_gmt":"2023-03-31T14:48:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/agb\/","title":{"rendered":"agb"},"content":{"rendered":"\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<section id=\"gm862efdd\" class=\"wp-block-gutentor-m3 section-gm862efdd gutentor-module gutentor-container-cover\"><div class=\"grid-container\">\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen zum Download<\/p>\n\n\n\n<div id=\"section-g96422e\" class=\"wp-block-gutentor-e2 section-g96422e gutentor-element gutentor-element-button\"><span class=\"gutentor-button-wrap\"><a class=\"gutentor-button gutentor-block-button gutentor-icon-hide\" href=\"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/AGB-jumavis.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><i class=\"gutentor-button-icon fas fa-book\"><\/i><span>Download AGB<\/span><\/a><\/span><\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:37px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)<br>der jumavis GmbH, Albgaustra\u00dfe 1c, 76337 Waldbronn, Deutschland<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich, Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge mit unseren Kunden (nachfolgend auch: \u201eK\u00e4ufer\u201c) \u00fcber den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden: \u201eGer\u00e4te\u201c oder, einzeln, aber auch zusammen mit Software: \u201eWare\u201c) sowie Software (im Folgenden: \u201eSoftware\u201c oder, einzeln, aber auch zusammen mit beweglichen Sachen\/Ger\u00e4ten: \u201eWare\u201c) ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Die AVL gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die AVL gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen und von Software mit demselben K\u00e4ufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten; \u00fcber \u00c4nderungen unserer AVL werden wir den K\u00e4ufer in diesem Fall unverz\u00fcglich informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Unsere AVL gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren. Sofern der K\u00e4ufer damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort darauf hinweisen. F\u00fcr diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zur\u00fcckzuziehen, ohne dass uns gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen irgendwelcher Art erhoben werden k\u00f6nnen. Dem formularm\u00e4\u00dfigen Hinweis des K\u00e4ufers auf eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdr\u00fccklich.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVL. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. unsere Best\u00e4tigung in Textform ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen, die nach Vertragsschluss vom K\u00e4ufer uns gegen\u00fcber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVL nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Beratungsleistungen sind von uns im Rahmen des Kaufvertrages nicht geschuldet. Es f\u00e4llt alleine in die Sph\u00e4re des K\u00e4ufers, ob die Ware f\u00fcr den von ihm angestrebten Einsatzzweck geeignet ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (etwa Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen haben. An den genannten Unterlagen behalten wir uns s\u00e4mtliche Eigentums- bzw. urheberrechtlichen Nutzungsrechte vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Dokumentationen als Anlagen zu Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen dienen der Veranschaulichung und Orientierung. Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00df- und Gewichtsangaben sind daher nicht zwingend exakt, es sei denn, es wird im Vertrag oder auf dem jeweiligen Dokument darauf hingewiesen, dass es sich um exakte Werte handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Beschaffenheitsangaben oder -beschreibungen stellen keine Garantien dar, es sei denn, es wird von uns ausdr\u00fccklich eine Garantie gew\u00e4hrt. Zur Gew\u00e4hrung von Garantien ist ausschlie\u00dflich unsere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung befugt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Annahme kann in Textform (z. B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Lieferfrist und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird keine individuelle Vereinbarung getroffen, betr\u00e4gt die Lieferfrist mindestens sechs Wochen ab Vertragsschluss. Sie beginnt jedoch nicht zu laufen, bevor nicht s\u00e4mtliche f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung notwendigen Unterlagen (z. B. Freigaben, Genehmigungen), die vom K\u00e4ufer zu beschaffen sind, vorliegen und \u2013 sofern vereinbart &#8211; die Anzahlung vom K\u00e4ufer geleistet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen, werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K\u00e4ufer erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Rechte des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df \u00a7 8 dieser AVL und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder der Nacherf\u00fcllung) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug, Import- und Export-Kontrollbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen und die Ware ggf. auf mehrere Lieferungen aufzuteilen, es sei denn, dies ist dem K\u00e4ufer nicht zumutbar.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ordnungsgem\u00e4\u00df angeliefert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware gehen sp\u00e4testens mit ihrer \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die<\/p>\n\n\n\n<p>Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn sich der K\u00e4ufer im Annahmeverzug befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnen wir eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) in EURO zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher H\u00f6he pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. in Ermangelung einer solchen mit Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Sofern Waren deutschen und\/ oder ausl\u00e4ndischen Ein- oder Ausfuhrbestimmungen unterliegen, so liegt die Einhaltung der geltenden Bestimmungen sowie das Beantragen und Beschaffen der jeweils notwendigen Unterlagen im Falle einer Lieferung oder Weiterlieferung ins Ausland alleine in der Sph\u00e4re des K\u00e4ufers. Ist die Erf\u00fcllung der Lieferpflicht aus rechtlichen Gr\u00fcnden, wie z. B. einem Export-Verbot, nicht zul\u00e4ssig oder f\u00fcr jumavis unzumutbar, steht jumavis f\u00fcr die Dauer von 2 Monaten ab Kenntniserlangung des Lieferhindernisses, l\u00e4ngstens jedoch f\u00fcr 2 Jahre ab Auftragsbest\u00e4tigung ein vertragliches R\u00fccktrittsrecht zu. Die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts bedarf der Textform.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 \u00dcberlassung von Software<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die \u00dcberlassung von Software ist von uns nur geschuldet, wenn und soweit dies im Einzelfall vertraglich vereinbart ist. F\u00fcr Software gelten, in Erg\u00e4nzung zu den weiteren Regelungen dieser AVL die Bestimmungen der Enduser-Lizenzvereinbarung (EULA)<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Installation und Wartung der Software sowie Schulung des K\u00e4ufers sind nur geschuldet, wenn dies ausdr\u00fccklich vertraglich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Wir empfehlen aus Kompatibilit\u00e4tsgr\u00fcnden, die Software zusammen mit der geeigneten Hardware zu erwerben und eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass die Software vor Auslieferung der Hardware von uns auf dieser installiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Bevorzugt der K\u00e4ufer jedoch die Verwendung anderer Hardware, so obliegt ihm die Installation der Software und die Einrichtung einer funktionsf\u00e4higen \u2013 und auch unter Ber\u00fccksichtigung der zus\u00e4tzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten \u2013 Hard- und Softwareumgebung f\u00fcr die Software. Die Lieferung der Software kann dann nach unserer Wahl entweder auf einem Datentr\u00e4ger oder durch Zurverf\u00fcgungstellen von Dateien zum Download erfolgen. Dies gilt nicht, soweit unsere Produkte aufgrund ihres bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs und der Systembeschreibung im Angebot nur in Kombination mit der passenden Hard- und Software genutzt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Das Benutzerhandbuch zur Software (Dokumentation) kann dem K\u00e4ufer entweder in gedruckter Form oder in Dateiform (auf einem Datentr\u00e4ger oder zum Download) \u00fcberlassen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) \u00dcberlassen wir dem K\u00e4ufer im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Erg\u00e4nzungen (z. B. Patches, Erg\u00e4nzungen des Benutzerhandbuches) oder eine neuere Version der Software (z. B. Update, Upgrade), die die fr\u00fcher \u00fcberlassene Software ersetzt, unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieser Vereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) F\u00fcr die Beschaffenheit der von uns gelieferten Software ist die mit dem jeweiligen Vertrag vereinbarte Leistungsbeschreibung abschlie\u00dfend ma\u00dfgeblich. Eine dar\u00fcber hinausgehende Beschaffenheit der Software schulden wir nicht, es sei denn, sie wurde ausdr\u00fccklich von unserer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zugesichert. Sonstige Angestellte oder Vertriebspartner sind nicht dazu erm\u00e4chtigt, Garantien zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der Quellcode (Source Code) der Software wird nicht an den Kunden weitergegeben, es sei denn, es ist ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Der K\u00e4ufer ist zur ausreichenden Datensicherung verpflichtet. Er wird Datentr\u00e4ger mit der Software sorgf\u00e4ltig verwahren und den Zugang zur Software mittels Passwort sichern, um Missbrauch und Zugriffe Nichtberechtigter auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, exklusive der Verpackungs- und Versandkosten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Beim Versendungskauf im Sinne des \u00a7 4 Absatz 1 dieser AVL tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Kaufpreis ist f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Vertr\u00e4gen mit einem Lieferwert von mehr als 10.000 EUR sind wir berechtigt, eine Anzahlung in H\u00f6he von 50 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt seine Einwilligung in die \u00dcbermittlung der Rechnung in elektronischer Form.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Wir behalten uns vor, Ware nur gegen Vorauskasse oder gegen Barzahlung bei Lieferung Nachnahme zu verkaufen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Ist die Leistung noch nicht vollst\u00e4ndig, jedoch in wesentlichen Teilen erbracht, insbesondere durch Teillieferungen, die funktionsf\u00e4hige Einheiten darstellen, so k\u00f6nnen wir f\u00fcr die bereits geleisteten Teillieferungen auch vor der letzten Teillieferung Rechnung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Dem K\u00e4ufer stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis sind vom vorgenannten Aufrechnungsverbot ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird (z. B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Transport- und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zur\u00fcck, sie werden Eigentum des K\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p>(11) Werden wir, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erf\u00fcllung unserer Verpflichtung durch h\u00f6here Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde (z. B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen) gehindert, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird uns in diesen F\u00e4llen die Lieferung und Leistung unm\u00f6glich, so sind wir von unseren Leistungspflichten befreit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der K\u00e4ufer ist dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl in H\u00f6he des Neuwerts der Kaufsache zu versichern und uns dies auf Anforderung nachzuweisen. Unterbleibt ein solcher Nachweis trotz Aufforderung, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware selbst auf Kosten des K\u00e4ufers zu versichern.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Wird die Vorbehaltsware durch Dritte gepf\u00e4ndet, ist der K\u00e4ufer dazu verpflichtet, auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinzuweisen und den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich von der Pf\u00e4ndung in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Sofern Wartungen der Vorbehaltsware notwendig sind, sind diese rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df durchzuf\u00fchren. Die Kosten hierf\u00fcr hat der K\u00e4ufer zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des R\u00fccktritts heraus zu verlangen. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der K\u00e4ufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>(d) \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die vertragliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln betr\u00e4gt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen Dritter, z. B. eines Herstellers zur Beschaffenheit der Ware (z. B. Werbeaussagen) \u00fcbernehmen wir jedoch keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten nachgekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Zeigt sich bei der Untersuchung oder sp\u00e4ter ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich Anzeige zu machen. Als unverz\u00fcglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Unabh\u00e4ngig von dieser Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht hat der K\u00e4ufer offensichtliche M\u00e4ngel (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherf\u00fcllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherf\u00fcllung unzumutbar ist. Die M\u00e4ngelbeseitigung durch uns kann auch durch telefonische oder elektronische Handlungsanweisung an den K\u00e4ufer erfolgen. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Aufbau, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zum Aufbau verpflichtet waren.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des K\u00e4ufers als unberechtigt heraus, k\u00f6nnen wir die hieraus entstandenen Kosten vom K\u00e4ufer ersetzt verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) In dringenden F\u00e4llen, z. B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p>(11) Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>(12) Im Falle des berechtigten R\u00fccktritts seitens des K\u00e4ufers sind wir berechtigt, angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die durch den K\u00e4ufer gezogene Nutzung der Ware bis zur R\u00fcckabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentsch\u00e4digung wird auf Basis einer vierj\u00e4hrigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung aufgrund des Mangels, der zum R\u00fccktritt gef\u00fchrt hat, vorgesehen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(13) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(14) Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit wir vors\u00e4tzlich handelten, einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Sonstige Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit sich aus diesen AVL einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen haften wir nur<\/p>\n\n\n\n<p>a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/p>\n\n\n\n<p>b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr diese AVL und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem\u00e4\u00df \u00a7 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzul\u00e4ssig oder unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Karlsruhe, Deutschland. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Vorsorgliche Pflichtangaben gegen\u00fcber Verbrauchern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Absatz 1 dieser AVL gelten diese nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Verbraucher werden von uns \u00fcblicherweise nicht direkt beliefert und daher lediglich vorsorglich und hilfsweise dar\u00fcber informiert, dass die Europ\u00e4ische Kommission zu Zwecken der alternativen Streitschlichtung nach Artikel 13 der Richtlinie 2013\/11\/EU eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt. Diese Plattform findet sich unter webgate.ec.europa.eu\/odr\/.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere E-Mail-Adresse lautet info@jumavis.de.<\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a> (2) Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht bereit dazu, nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Fall von Widerspr\u00fcchen oder Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Fassung gilt die deutsche Fassung dieser AVL.<\/p>\n\n\n\n<p>(Stand: 11. Oktober 2022)<\/p>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-746","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/746","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=746"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/746\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1624,"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/746\/revisions\/1624"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foto-repro-webdesign.de\/jumavis\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=746"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}